Wenn Sie Ihre Dokumente aus dem Ausland bei österreichischen Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen vorlegen müssen, werden Sie beglaubigte Übersetzungen benötigen. Die Beglaubigung wird meistens bei der Übersetzung von amtlichen und persönlichen Dokumenten verlangt, womit eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente gewährleistet wird. Es kommt auch oft vor, dass die Übersetzung von Verträgen in gerichtlich zertifizierter Form gefordert wird. Damit diese bei österreichischen Behörden, Gerichten und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, ist es notwendig die Dokumente von einem österreichischen Gerichtsdolmetscher bzw. allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer übersetzen zu lassen. Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift und Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem angehefteten Originaldokument.
Die am häufigsten benötigten Dokumente mit Beglaubigung:
- Abschlusszeugnisse
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Bescheinigungen
- Diplome
- Einbürgerungsurkunden
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Geburtsurkunden
- Gerichtsbeschlüsse
- Handelsregisterauszügen
- Heiratsurkunden
- medizinische Befunde
- Mietverträge
- Scheidungsurkunden
- Sterbeurkunden
- Studienbescheinigungen
- Testamente
- Vernehmungsprotokolle
- Vollmachten
- Zeugnisse